Schule - Ausbildung

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Schule – Ausbildung – Beruf

Schule

Wie kommen Kinder mit ADHS in der Schule zurecht? 

Leider meist nur sehr schwer. In der Schule ist es geradezu so, als würde man über sämtliche Symptome der ADHS ein Vergrößerungsglas halten. Die Konzentration (auf meist Uninteressantes) 50 Minuten lang halten zu können, ist für betroffene Kinder kaum möglich. Dasselbe gilt fürs Stillsitzen.

Dazu kommen die vielen Situationen, in denen den Kindern ihre Impulsivität ständig in die Quere kommt: Sie reden dazwischen, laufen im Sportunterricht einfach los, machen Unsinn, weil sie der Schalk packt, ecken bei Klassenkameraden an …

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Lehrkräfte kaum über ADHS Bescheid wissen, weil das Thema in der Ausbildung meist nur gestreift wird. Und diejenigen, die sich tatsächlich für die betroffenen Kinder einsetzen und um sie bemühen, kämpfen oft gegen das restliche Kollegium oder die Schulleitung.

Wir von ADAPT sind hier bemüht, Aufklärung zu betreiben und gehen daher immer wieder aktiv auf Schulen und Universitäten zu, um dort Schulungen und Fortbildungen anzubieten.

Wenn Sie ein verzweifelter Elternteil oder aber auch eine engagierte Lehrkraft bzw. ein/e SchulleiterIn sind und Informationen zu Lehrerfortbildungen möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Hausaufgaben und Lernen mit einem Kind mit ADHS

Nach dem Unterricht gehen für viele Kinder mit ADHS – und deren Eltern – die schulischen Herausforderungen bzw. Belastungen zu Hause weiter: Mit Hausaufgaben, die zur nervlichen Zerreißprobe werden, mit Lernen für die nächste Schularbeit begleitet von Verzweiflung und Aggressionen, mit Einräumen der Schultasche für den nächsten Tag, das trotz Rauslegen des Stundenplans einfach nicht klappen mag etc. 

Täglich folgen in vielen Familien lautstarke Diskussionen, die nicht selten in Schreiduellen und Wutausbrüchen gipfeln.

Wenn Sie hier wirklich grundlegend etwas ändern möchten,

  • sind Sie herzlich eingeladen, bei unserem alle zwei Wochen stattfindenden Online-Elterntreff dabei zu sein, wo Sie eine Fülle von Anregungen bekommen können, wie die Hausübungssituation besser laufen kann.
  • raten wir Ihnen außerdem, unbedingt ein Elterntraining zu absolvieren
  • empfehlen wir Ihnen außerdem den Ratgeber „Erfolgreich Lernen mit ADHS“ (Grolimund und Rietzler, 2023), in dem es nicht nur hilfreiche Tipps, sondern auch herzerwärmende Überlegungen und Anleitungen zu einer gelungenen Eltern-Kind-Interaktion in der Lernsituation gibt. 

Im Übrigen:

Von ADHS betroffene Heranwachsende haben in aller Regel einen durchschnittlichen, oft aber sogar einen überdurchschnittlichen IQ und gar nicht so wenige sind sogar hochbegabt.

Sie daher in ein Sonderpädagogisches Zentrum bzw. in eine Schule für Körperbehinderte zu stecken – wo sie aufgrund Ihres meist herausfordernden Verhaltens im Unterricht oftmals irgendwann landen – wird ihren Voraussetzungen und Begabungen keinesfalls gerecht! Im Gegenteil bleiben ihre Talente und Begabungen dort oftmals brach liegen, was mit ein Grund für ungünstige Lebensverläufe im Erwachsenenalter mit Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bzw. Dauerarbeitslosigkeit ist.

In ein Sonderpädagogisches Zentrum mit sehr kleinen Klassen und intensivster Betreuung gehören unserer Meinung nach deshalb lediglich diejenigen SchülerInnen, die in der Regelschule sowohl für sich selbst und die MitschülerInnen als auch für ihre Lehrkräfte durch ihre Impulsivität ein Risiko darstellen bzw. diejenigen, die besonders gravierende Behinderungen haben.

Der Name unseres Vereins ADAPT deutet darauf hin, dass wir es u.a. für wünschenswert halten, dass die Regelschule versucht, sich in integrativer Form an die betroffenen Kinder und Jugendlichen anzupassen, und nicht umgekehrt.

Da es bei ADHS zu leichten bis gravierenden Einschränkungen kommen kann, fragen sich Eltern immer wieder, inwieweit dies schulisch Berücksichtigung finden kann und soll.

Im Anhang zur Einschätzungsverordnung wird ADHS als Entwicklungseinschränkung bis zum 18. Lebensjahr anerkannt und je nach Schweregrad der Entwicklungsstörung von 10% aufwärts klassifiziert. 

Hier der relevante Auszug aus der Anlange zur Einschätzungsverordnung.

ADHS in der (Berufs) Ausbildung

Allgemeines

Leider bleiben viele ADHS-Betroffene mit ihren Schul- und Berufsabschlüssen hinter ihren Möglichkeiten zurück, da Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen zu Fehlern und Misserfolgen führen. Aber auch ihre Impulsivität und das Problem, Autoritäten zu akzeptieren, kommen ihnen sowohl in der Schule als auch in der Ausbildung immer wieder in die Quere.

 

Besonders problematisch ist die Tatsache, dass in dem Alter, in dem die meisten Menschen eine Ausbildung bzw. ein Lehre machen, die Pubertät voll im Gang ist – kombiniert mit der ADHS-typischen „Sturheit“ ist das ein Mix, der sie oft mit dem Chef oder dem direkten Vorgesetzten aneinandergeraten lässt. Auch mit den Arbeitskollegen läuft nicht immer alles rund. 

Dies führt immer wieder dazu, dass Betroffene die Ausbildung wechseln, in der Hoffnung, am nächsten Ausbildungsplatz würden diese Schwierigkeiten nicht existieren, weil sie denken, die anderen würden die Probleme verursachen.

Außerdem führen auch Symptome wie Motivationsstörungen und eingeschränkte Konzentration dazu, dass Betroffene niedrigere Bildungsabschlüsse erreichen und ein schlechteres Einkommen haben. Ein niedrigerer Bildungsabschluss beeinflusst aber die berufliche Entwicklung, das Einkommen, den sozialen Status und die Zufriedenheit im Beruf negativ.

Für Studierende von ADHS Betroffene können Fachhochschulen eine bessere Wahl sein als Universitäten, da sie kleiner sind und persönlichere Beziehungen ermöglichen. In großen Universitäten dagegen fühlen sie sich oft unwohl und verloren und haben Probleme sich zu strukturieren und zu motivieren.

Wichtig ist insgesamt, dass Betroffene einen für sie passenden Beruf wählen. Hier finden Sie einige Anregungen dazu. 

Familienbeihilfe in der Berufsausbildung

Für volljährige Kinder, die in Berufsausbildung stehen, gebührt in Österreich Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag, unter bestimmten Umständen, etwa bei einem Studium von 10 Semestern Mindestdauer, bis zum 25. Geburtstag. Es müssen aber Erfolgsnachweise erbracht werden. (Zur Familienbeihilfe allgemein siehe auch hier Unterstützungen durch öffentliche Hand“.

Die Familienbeihilfe kann verlängert werden, wenn sich das Studium bzw. die Ausbildung durch Krankheit verzögert. (Hinweis: Auch andere Gründe, z.B. Geburt eines Kindes, können zu einer Verlängerung der Familienbeihilfe führen, ebenso eine Behinderung.)

Bei einer solchen Studienverzögerung  bewirkt eine dreimonatige Verhinderung eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Es ist also möglich, wegen ADHS und/oder einer aufgetretenen Komorbidität (z.B. Depression) einen Antrag auf Verlängerung der Familienbeihilfe zu stellen. Zuständig ist das Finanzamt. 

Hinweis: Volljährige Kinder können auch die direkte Auszahlung, also an sich selber und nicht an die Eltern, beantragen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Oder wenn die auszahlungsberechtigte Person (also in der Regel ein Elternteil) zustimmt.

ADHS im Beruf

Menschen mit ADHS haben sowohl Stärken als auch Schwächen, die im Beruf förderlich bzw. hinderlich sein können. 

Probleme, die durch die Symptome entstehen …

… sind die Schwierigkeiten, sich auf eine Aufgabe zu konzentrieren und diese bis zum Ende durchzuführen. Von ADHS Betroffene schaffen es auch  häufig nicht, auf ihrem Arbeitsplatz Ordnung zu halten, schieben Unangenehmes auf und neigen dazu, impulsiv zu handeln. Oftmals fällt es ihnen schwer, Autoritäten zu akzeptieren und sich unterzuordnen.

Ein weiteres Problem ist, dass Betroffene oft Schwierigkeiten haben, Termine einzuhalten und ihre Arbeit rechtzeitig zu erledigen. Sie verlieren die Zeit aus dem Blick, können sich leicht von anderen Aufgaben ablenken lassen, vergessen, was sie tun sollten, übersehen wichtige Details oder aber bleiben daran hängen und verlieren den Blick aufs Ganze (Priorisierungsschwäche).

Diese Eigenschaften kombiniert mit der inneren Unruhe und Getriebenheit, sowie der damit einhergehenden reduzierten Leistungsfähigkeit können im Arbeitsleben zu Problemen führen.

Aus all diesen Gründen haben Betroffene oft eine geringere Arbeitszufriedenheit, häufigere Zeiten von Arbeitslosigkeit, und wechseln auch öfter den Job als neurotypische Menschen.

Außerdem führen auch Symptome wie Motivationsstörungen und eingeschränkte Konzentration dazu, dass Betroffene niedrigere Bildungsabschlüsse erreichen und ein niedrigeres Einkommen haben. Ein niedrigerer Bildungsabschluss beeinflusst aber die berufliche Entwicklung, das Einkommen, den sozialen Status und die Zufriedenheit im Beruf negativ.

Stärken, die im Beruf nützlich sein können

Auf der anderen Seite haben Menschen mit ADHS auch viele Stärken, die in bestimmten Berufen von Vorteil sein können. Sie sind meist sehr kreativ und können sich schnell an neue Situationen anpassen. Sie sind auch oft sehr energiegeladen und können sehr produktiv sein, wenn sie an Aufgaben arbeiten, die sie interessieren. 

ADHS-Betroffene können vor allem auch sehr gut quer denken, haben oft eine gute Intuition und originelle Ideen und können andere mit ihrer Begeisterung schnell anstecken. 

Welche Berufe sind für Menschen mit ADHS geeignet?

Berufe, die sich für Menschen mit ADHS am besten eignen, sind oft solche, die abwechslungsreich sind und schnelle Entscheidungen erfordern.

Hier sind einige Beispiele 

  1. Handwerk: Berufe wie Schreiner, Mechaniker oder Elektriker erfordern viel praktische Arbeit und sind oft abwechslungsreich.
  2. Kunst: Künstlerische Berufe wie Maler, Grafikdesigner oder Fotograf können für Menschen mit ADHS gut geeignet sein, da sie Kreativität und schnelle Anpassung erfordern.
  3. Verkauf: Berufe im Verkauf oder Marketing erfordern oft schnelle Entscheidungen und sind sehr abwechslungsreich.
  4. Sport: Berufe im Sport, wie Personal Trainer oder Coach, können für Menschen mit ADHS geeignet sein, da sie viel Bewegung und Energie erfordern.
  5. Gesundheitswesen: Berufe im Gesundheitswesen, wie Krankenschwester oder Physiotherapeut, oder auch in anderen lebensrettenden Bereichen wie Feuerwehrmann erfordern viel Bewegung und Abwechslung und bedienen das für ADHS-Betroffene typische „Helferlein-Syndrom“, das sie so liebenswert macht. Außerdem können sie hier ihre Fähigkeit, blitzschnell zu reagieren, gut einsetzen. 

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Mensch mit ADHS einzigartig ist und dass es keine “perfekten” Berufe für Menschen mit ADHS gibt, da jeder Betroffene neben seiner ADHS auch noch seine ihm eigene Persönlichkeit mitbringt. Jeder muss seinen eigenen Weg finden und seine Stärken und Schwächen berücksichtigen, um einen Beruf zu finden, der zu ihm passt.

Insgesamt ist es wichtig, dass Menschen mit ADHS verstehen, dass sie nicht allein sind und dass es Unterstützung und Hilfe gibt, um ihre Karriere zu planen und erfolgreich zu sein. Ein Karriereberater oder ein Coach kann dabei helfen, die eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und die richtigen Schritte zu unternehmen, um den richtigen Beruf zu finden.

Rechtliches

Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf ÖSTERREICH! 

Für Informationen betreffend andere Länder wenden Sie sich bitte an die dortigen Vereine und Institutionen (ADHS Deutschland e.V. für Deutschland und Elpos für die Schweiz)

Wir bitten auch um Verständnis, dass die folgenden Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben und wir trotz sorgfältiger Bearbeitung auch keine Haftung dafür übernehmen können!

Bedenken Sie auch, dass Rechtsregeln im Zeitverlauf geändert werden können. Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.  

Rechte im Beruf

Muss ich den Arbeitgeber über mein ADHS informieren?

In Österreich ist man grundsätzlich nicht verpflichtet, seinem Arbeitgeber bekanntzugeben, an welchen (körperlichen oder psychischen) Krankheiten man leidet. Im Bewerbungsgespräch muss man lediglich (auf Anfrage oder auch von sich aus) mitteilen, wenn man die Tätigkeit (oder übliche Teile des Tätigkeitsspektrums dieser Stelle) krankheitsbedingt nicht ausüben kann. 

Ein Beispiel wäre, wenn man als Bauarbeiter wegen Schwindelfreiheit nicht an Fassaden oder Dächern arbeiten kann, aber aus der Stellenbeschreibung ersichtlich ist, dass dies erwartet wird. Selbst da muss jedoch nicht bekanntgegeben werden, woran man leidet, sondern nur, dass diese oder jene Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann.

Dasselbe gilt auch für psychische Krankheiten aller Art. Unseres Wissens gibt es keine Tätigkeit, die wegen ADHS von vornherein nicht ausgeübt werden könnte. Es obliegt aber dem Bewerber selbst, dies im Bewerbungsgespräch gegebenenfalls anzusprechen, falls im Gesprächsverlauf erkannt wird, dass eine konkrete Tätigkeit nicht möglich ist. 

Arbeitsschutz

Wichtig ist aber auch: Im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Er muss arbeitsbedingte Gefahren vermeiden, einschließlich Überbelastungen bzw. Überbeanspruchungen, die die (physische oder psychische) Gesundheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gefährden können. 

Arbeitsplätze müssen im Hinblick auf ihre Eignung evaluiert werden. Das betrifft nicht nur die Sicherheit (z.B. einer Maschine) oder die Ergonomie (z.B. eines Büroarbeitsplatzes), sondern auch die psychische Belastung (z.B. durch Stress, Burn out-Gefahr). 

So heißt es im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wörtlich: „Arbeitgeber haben bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation Rücksicht zu nehmen.“

Zuständig ist dafür das Arbeitsinspektorat. Innerbetrieblich sind, falls vorhanden, zuständig: Der Betriebsrat, die Sicherheitsvertrauensperson (SVP), die Sicherheitsfachkraft (SFK) sowie die arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt oder arbeitsmedizinisches Zentrum).

Umgekehrt sind ArbeitnehmerInnen aber auch verpflichtet, dem Arbeitgeber (das heißt in der Praxis meist: dem/der Vorgesetzten) mitzuteilen, falls von deren Arbeitsplatz eine Gesundheitsgefahr ausgeht. ArbeitnehmerInnen sollten Vorgesetzten also gegebenenfalls auch mitteilen, wenn sie etwa überfordert sind. 

Doch auch hier besteht keine Mitteilungspflicht dahingehend, dass man an ADHS leidet. Empfehlenswert ist dabei, konkrete Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen, z.B. einen ruhigeren Arbeitsplatz (oder vielleicht im Gegenteil einen kommunikativeren?), eine Reduktion der Projekte, weniger fristgebundene Arbeit, störungsfreie Uhrzeiten etc. 

Erholung durch Urlaub und regelmäßige Arbeitszeit

Urlaub und regelmäßige, also planbare Arbeitszeiten, sind bei ADHS umso bedeutsamer, weil man wegen ADHS unter den Belastungen der Arbeitswelt häufig noch deutlich stärker leidet als die KollegInnen und daher der Erholungseffekt des Urlaubs und des „Feierabends“ besonders wichtig sind.

Empfehlenswert ist es, den Jahresurlaub wirklich im selben Jahr zu nehmen und nicht über Jahre zu horten. Denn Urlaub dient der Erholung und je weniger man diesen in Anspruch nimmt, desto größer ist die Gefahr, sich auf lange Sicht zu überfordern und auszubrennen. In Österreich beträgt der jährliche Urlaub fünf Wochen und ab 25 Jahren beim selben Arbeitgeber sechs Wochen.

ArbeitnehmerInnen haben einen Rechtsanspruch darauf, ihren Urlaub noch im selben Jahr zu bekommen, in dem er anfällt. Über den Zeitpunkt müssen sich ArbeitnehmerInnen mit dem Arbeitgeber einigen, das heißt: Weder können Sie Ihren Urlaubstermin einseitig gegen den Willen des Arbeitgebers festlegen, noch dürfen Sie zu einem Zeitpunkt, der für Sie nicht passt, auf Urlaub „geschickt werden“ (z.B. weil gerade nichts zu tun ist). Ebenso wenig dürfen Arbeitgeber verlangen, dass ArbeitnehmerInnen ihren Urlaub tageweise oder gar stundenweise verbrauchen, wenn sie das nicht wollen. 

Auch Arbeitszeitänderungen und Überstunden dürfen nicht regelmäßig und grundlos angeordnet werden. Dass etwa gerade besonders viel zu tun ist oder der Auftrag noch fertig werden muss oder viele krankheitsbedingte Ausfälle zu verkraften sind, ist grob gesagt, nur ausnahmsweise ein Grund für spontane Änderungen der Arbeitszeit, aber nicht regelmäßig. Es obliegt dem Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die anfallende Arbeit im Wesentlichen in der vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit erledigt werden kann. 

Und falls es doch mal zu viel wird: Es gibt spezielle Möglichkeiten zur vorübergehenden Arbeitszeitreduktion wie insbesondere Wiedereingliederungsteilzeit (nach einer überstandenen, längeren Krankheit), Bildungsteilzeit, Altersteilzeit. Der Vorteil ist im Wesentlichen, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt und das verminderte Entgelt durch Geldleistungen der Krankenkasse abgefedert wird. 

Mobbing

Unter Mobbing leiden häufig Personen, die „anders“ als die Mehrheit sind. Auch ADHS kann ein solches Anders-Sein bewirken und Betroffene zur Zielscheibe von Mobbing machen. Wie schon im Punkt „Arbeitsschutz“ deutlich wurde, sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, ArbeitnehmerInnen nicht nur vor physischen sondern auch vor psychischen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehört auch Mobbing. Auch die so genannte „Fürsorgepflicht“ des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis verpflichtet ihn/sie dazu. 

Vorgesetzte können sich daher nicht mit der Aussage, Mobbing gehe sie nichts an, das sollten sich die Arbeitnehmer unter sich ausmachen, der Verpflichtung zum Eingreifen und zum Schutz der Mobbingopfer entziehen.

Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise Mediation oder Coaching (für die ganze Abteilung!), Abmahnung der „Mobber“, deren Versetzung oder Kündigung (in schwerwiegenden Fällen auch deren fristlose Entlassung). Falsch wäre es, das Mobbingopfer zu versetzen oder zu kündigen. 

Vorgesetzte haben also sowohl die Verantwortung bei als auch eine Handhabe gegen Mobbing. (Darauf können Mobbingopfer hinweisen, falls Vorgesetzte vorgeben, völlig machtlos zu sein. Die Erwähnung des Begriffs „Fürsorgepflicht“ kann im Gespräch Wunder wirken.) 

Im Übrigen ist Mobbing häufig ein Anzeichen für zu großen Arbeitsdruck oder andere Probleme und senkt die Produktivität. ArbeitgeberInnen sollten also ein Interesse haben, Mobbing zu  beseitigen. 

Nähere Auskünfte zu den Rechten von ArbeitnehmerInnen finden sich unter https://arbeiterkammer.at. Die Arbeiterkammer bietet auch persönliche Beratung und gegebenenfalls Rechtsschutz. Darüber hinaus können ArbeitnehmerInnen auch Mitglied der Gewerkschaft (Österreichischer Gewerkschaftsbund | ÖGB (oegb.at)) werden und sich dort Unterstützung holen. Im Betrieb ist, falls vorhanden, der Betriebsrat für Anliegen der ArbeitnehmerInnen zuständig.

ADHS als Behinderung?

Einen besonderen Kündigungsschutz erhält man in Österreich, wenn man eine – behördlich festgestellte – Behinderung von mindestens 50% hat. 

Unter einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) wird eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung verstanden. Diese kann im körperlichen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung bestehen. 

Festgestellt wird der Grad nach einer ärztlichen Begutachtung (wobei der Arzt/die Ärztin vom Sozialministeriumservice namhaft gemacht wird) durch Bescheid. Grundlage ist die so genannte „Einschätzungsverordnung“ (BGBl II 251/2012, die Anlagen sind dort als PDF zu finden). Bei mehreren Behinderungen werden zwar alle berücksichtigt, die Prozentsätze werden jedoch nicht aufaddiert.

Hinweis: Die Einschätzung der Behinderung muss nicht zwangsläufig dieselbe sein wie die in einem Pensionsverfahren, da hier eine eigenständige Beurteilung erfolgt. Der Bescheid kann mit einem Rechtsmittel bekämpft werden. Wer jedoch über einen Bescheid über eine vorzeitige Pension wegen Arbeitsunfähigkeit (z.B. Invaliditätspension, Versehrtenrente) oder einen Pflegegeldbescheid verfügt, sollte diesen dennoch unbedingt vorweisen.

Anders als bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag wird ADHS bei Erwachsenen jedoch nicht ausdrücklich als Behinderung anerkannt. ADHS ist hier (ebenso wie das ASS-Spektrum) zwar nicht genannt, aber § 2 der Einschätzungsverordnung  legt ausdrücklich fest, dass bei Funktionsbeeinträchtigungen, die nicht in der Anlage angeführt sind, der Grad der Behinderung in Analogie zu vergleichbaren Funktionsbeeinträchtigungen festzulegen ist. 

Außerdem können bestimmte zusätzliche Erkrankungen und Komorbiditäten zu einer Anerkennung führen – hier eine beispielhafte Auflistung, was in Frage kommen kann:

  • Teilleistungsschwächen geringen Grades wie Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen leichten Ausmaßes sind mit 10-20% einzuschätzen

Alle folgenden werden je nach Schweregrad mit 10-100% eingestuft:

  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen wie z.B. Borderline oder Angststörungen,
  • Neurotische Belastungsstörungen wie z.B. posttraumatische Belastungsstörung (beginnend ab 30%),
  • Affektive Störungen wie z.B. depressive oder bipolare Störungen,
  • Suchterkrankungen.