Hilfe und
AnlaufstellenHilfe und Anlaufstellen
Auf dieser Seite finden Sie zum einen Listen von Diagnose- und Therapiestellen in ganz Österreich, des Weiteren einen Hinweis auf in Österreich verfügbare Selbsthilfegruppen und schließlich staatliche Unterstützungsangebote.
Diagnose- und Therapiestellen
ADAPT ist ein Selbsthilfeverein und verfolgt daher keine wirtschaftlichen Interessen. Sämtliche auf unseren Listen ausgewiesenen Kontakte sind Empfehlungen von Betroffenen, die sich an den jeweiligen Diagnose- bzw. Therapiestellen gut betreut gefühlt haben.
Auch können wir keine Informationen darüber zur Verfügung stellen, ob die jeweils angegebenen Diagnose- und Therapiestellen kassenfinanziert werden oder privat zu bezahlen sind. Hier bitten wir Sie, diese Information beim jeweiligen Anbieter direkt zu erfragen.
Die Kontakte sind nach fachlicher Kategorie sortiert, also in
– „PsychologInnen“ (für die Diagnostik zuständig),
– „PsychotherapeutInnen“ (für Psychotherapie, also die Behandlung seelischer „Störungen“ zuständig) und
– „PsychiaterInnen“ (für die medikamentöse Behandlung zuständig)
und in den jeweiligen Fachbereichen auch in die Zuständigkeit für „Erwachsene-“ und „Kinder-/Jugendliche-“ PatientInnen unterteilt.
Zum Diagnoseprozess lesen Sie hier mehr.
Hier erfahren Sie mehr zu den Themen Rückerstattung bzw. Kassenleistungen, Zugang zu Kassenplätzen sowie Medikamentenpreisen.
Selbsthilfegruppen
Adapt bietet einen Elterntreff, einen Erwachsenentreff sowie einen Frauentreff, die alle als Selbsthilfegruppe organisiert sind und von erfahrenen Selbsthilflerinnen moderiert werden. Jetzt in der Pandemiesituation finden sämtliche Gruppen ausschließlich online statt. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Selbsthilfegruppen bei Adapt sowie in ganz Österreich.
Staatliche Unterstützung
Informationen zu staatlichen Unterstützungsangeboten folgt in Kürze.
Zunächst einmal zur S3 Leitlinie:
„Bei Kindern und Jugendlichen sollte die Diagnose einer ADHS durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, oder einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, oder einen Psychologischen Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche, oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Erfahrung und Fachwissen in der Diagnostik von ADHS durchgeführt werden.“ (Leitlinie 2018, S. 11). Idealerweise sollte das sogar jemand sein, der nicht nur seiner Berufsbezeichnung wegen dazu befähigt ist, ADHS zu diagnostizieren, sondern der sich innerhalb dieser ausgewiesenen Berufskategorien auf ADHS spezialisiert hat.)
In Österreich darf auch ein/e Psychiater/in nach einem Anamnesegespräch die Diagnose ADHS stellen und klassische ADHS-Medikamente verordnen. Viele PsychiaterInnen wollen aber die Bestätigung ihrer Einschätzung durch eine Testung von klinischen Psychologen.
Klinische Psycholog/innen dürfen ebenfalls die Diagnose ADHS stellen, hier genügt das Anamnesegespräch alleine jedoch nicht, sondern es muss eine nachvollziehbare Testbatterie durchgeführt werden sowie störungsbild-spezifische Fragebögen auch unter Einbeziehung der Eltern ausgewertet werden. Diese Diagnosen werden für alle nicht-medikamentösen Behandlungen anerkannt. Sobald eine Medikation nötig wird, muss ein/e Psychiater/in hinzugezogen werden.