Info und Formular zu ausgleichenden Maßnahmen (Nachteilsausgleich) in der Schule

von | 22. März 2026 | Blog, Aktuell, Information

Die Dokumente, die im Zusammenhang mit den „Ausgleichenden Maßnahmen“ (vormals Nachteilsausgleich) relevant sind, können auf der Website der Bildungsdirektion abgerufen werden:

Update!
Seit 05.03.2026 gibt es auf der Seite der Bildungsdirektion für Wien – Formulare das neue Formular „Einverständnis zur Weitergabe Diagnosen ausgleichende Maßnahmen/weitreichende Hilfestellung

Die Handreichung der Bildungsdirektion Wien ADHS steh leider weiterhin nicht für zur Verfügung.  Download nicht möglich! Die Seite der Bildungsdirektion ist in Bearbeitung, bis die neue Version der Dateien vom Bildungsministerium vorliegt.

Auf vielfachen Wunsch von Eltern verlinken wir hier die bisherigen Unterlagen (Stand Sommer 2025) als Überbrückung. Das Formular für den „Nachteilsausgleich“ ist laut Hr. Dipl. Päd. Gerhard Weiss von der Bildungsdirektion Wien gültig, bis es ein aktuelleres Formular gibt.

Schulbroschüre Wien

Information Bildungsministerium

Antragsformular bisherige Version (gültig bis ca. 04.03.2026)

Zur Information (Stand 2. 4. 2026):
Momentan sind die rechtlichen Grundlagen für die „ausgleichenden Maßnahmen“ (= Nachteilsausgleich) in Österreich nach unseren Informationen noch in einem Umsetzungsstadium, das keine allgemeingültigen Aussagen für das ganze Bundesgebiet und/oder alle Schultypen zulässt. Daher ist darauf zu achten, ob das jeweilige, hier angeführte (verlinkte) Dokument nur für Wien gilt. Die anderen Landes-Bildungsdirektionen arbeiten ebenfalls auf die Umsetzung der derzeit geltenden Verordnung. Wir recherchieren zur Zeit die Details und werden, sobald möglich, umfassender informieren!