Die Dokumente, die im Zusammenhang mit den „Ausgleichenden Maßnahmen“ (vormals Nachteilsausgleich) relevant sind, können auf der Website der Bildungsdirektion abgerufen werden:
Achtung! Derzeit kein Download möglich! Die Seite der Bildungsdirektion ist in Bearbeitung, bis die neue Version der Dateien vom Bildungsministerium vorliegt.
Auf vielfachen Wunsch von Eltern verlinken wir hier die bisherigen Unterlagen (Stand Sommer 2025) als Überbrückung. Das Formular für den „Nachteilsausgleich“ ist laut Hr. Dipl. Päd. Gerhard Weiss von der Bildungsdirektion Wien gültig, bis es ein aktuelleres Formular gibt.
Information Bildungsministerium
Antragsformular bisherige Version
Achtung: Momentan gibt es noch keine endgültige Entscheidung per Beschluss für eine Ausweitung der Regelung auf weitere Bundesländer Österreichs. Derzeit gelten die ausgleichenden Maßnahmen ausschließlich für Wien. Allerdings wird in den Bundesländern teilweise schon in den Schulen in diese Richtung hingearbeitet. Bei der Umsetzung haben die Landesdirektionen aber noch Nachholbedarf.
